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BVerwG, 14.09.1993 - 4 B 104.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Aufklärungsrüge
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.1993 - 5 S 2507/92
- BVerwG, 14.09.1993 - 4 B 104.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung
Auszug aus BVerwG, 14.09.1993 - 4 B 104.93
Sieht das Tatsachengericht davon ab, bestimmte Ermittlungen anzustellen, weil aus seiner materiellrechtlichen Sicht hierfür keine Veranlassung besteht, so begeht es selbst dann keinen Verfahrensfehler, wenn sich der von ihm vertretene Standpunkt als rechtlich bedenklich oder gar unhaltbar erweisen sollte, wofür im vorliegenden Fall indes keine Anhaltspunkte ersichtlich sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 §.108 VwGO Nr. 143; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28; Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229). - BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89
Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche - …
Auszug aus BVerwG, 14.09.1993 - 4 B 104.93
Sieht das Tatsachengericht davon ab, bestimmte Ermittlungen anzustellen, weil aus seiner materiellrechtlichen Sicht hierfür keine Veranlassung besteht, so begeht es selbst dann keinen Verfahrensfehler, wenn sich der von ihm vertretene Standpunkt als rechtlich bedenklich oder gar unhaltbar erweisen sollte, wofür im vorliegenden Fall indes keine Anhaltspunkte ersichtlich sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 §.108 VwGO Nr. 143; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28; Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229). - BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81
Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung …
Auszug aus BVerwG, 14.09.1993 - 4 B 104.93
Sieht das Tatsachengericht davon ab, bestimmte Ermittlungen anzustellen, weil aus seiner materiellrechtlichen Sicht hierfür keine Veranlassung besteht, so begeht es selbst dann keinen Verfahrensfehler, wenn sich der von ihm vertretene Standpunkt als rechtlich bedenklich oder gar unhaltbar erweisen sollte, wofür im vorliegenden Fall indes keine Anhaltspunkte ersichtlich sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 §.108 VwGO Nr. 143; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28; Urteil vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229). - GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75
Fehlerhafte Zustellung durch die Post
Auszug aus BVerwG, 14.09.1993 - 4 B 104.93
Die Zustellung des angefochtenen Beschlusses ist mit einem Mangel - der Tag der Zustellung ist nicht auf der Sendung selbst vermerkt worden - behaftet, wodurch die Frist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht wirksam in Lauf gesetzt worden ist (vgl. BVerwGE 51, 378 [BGH 09.11.1976 - GmS-OGB - 2/75]).